Möhnesee Aktuell
Verbundschule - Einladung zum Informationsabend
Zum kommenden Schuljahr 2009/2010 wird der Realschulzweig in Körbecke mit den Fünftklässlern starten.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Eltern der Grundschüler in den jetzigen 3. und 4. Klassen, lädt die CDU Möhnesee ein zu einem ausführlichen
Informationsabend über die neue Verbundschule
am Montag, 15. Dezember, 19.00 Uhr,
im Haus des Gastes in Körbecke.
Berichten werden Frau Berendes als Schulleiterin der Möhnesee-Schule, Frau Schulrätin Büse-Dallmann von der Schulaufsicht des Schulamts im Kreis Soest sowie Frau Bohmann-Müller, leitende Regierungschuldirektorin als Hauptdezernentin des Dezernates Real- und Hauptschule der Bezirksregierung Arnsberg.
Thematisiert werden die pädagogischen Grundlagen, Details zur Personalausstattung der Schule sowie die Organisation in den nächsten Jahren.
Markus von der Heide besucht Ortsunion Delecke
Bericht aus dem Kreistag
Vorstellung Markus von der Heide bei den Ortsunionen
Schützenstrasse bleibt geöffnet
Antwort des Regierungspräsidenten
Anfang 2007 hat die Möhneseer Verwaltung von der Notwendigkeit berichtet, die Kreuzung Schützenstrasse/B 516 im Rahmen des Ausbaus der Körbecker Westumgehung "Schnappweg" für den Durchgangsverkehr schließen zu müssen.
Die CDU-Fraktion hält eine Sperrung der Schützenstrasse oder eine Einbahnstrassen-Regelung an der Kreuzung Tollpost für nicht akzeptabel.
Seit Beginn der Diskussion hat die CDU sich für ein Offenhalten der Kreuzung Schützenstrasse/B 516 ausgesprochen. Für alle Beteiligten ist es erfreulich, dass die Diskussion in den zuständigen Gremien mittlerweile ebenfalls auf ein Offenhalten der Schützenstrasse hinaus läuft.
Zur Verdeutlichung der Rechtslage hat die CDU-Fraktion am 03.08.07 eine schriftliche Anfrage an Regierungspräsident Helmut Diegel gestellt.
Wir haben nun die schriftliche Antwort des Regierungspräsidenten erhalten.
Den interessierten Bürgerinnen und Bürgern stellen wir diese beiden Schreiben gerne vor:
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Möhnesee, 03.08.2007
Herrn
Regierungspräsident
Helmut Diegel
59821 Arnsberg
Förderung der "Westumgehung" (Schnappweg) in Möhnesee-Körbecke durch GVFG-Mittel des Landes
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident,
das Land NRW hat 1999/2000 in Möhnesee-Körbecke mit GVFG-Mittel die Erstellung der Westumgehung finanziell unterstützt. Zuständig war vor Inkrafttreten des 2. Mod. Gesetzes der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Bestandteil des Verkehrskonzepts Westumgehung war ein Durchstich des Schnappweges auf die K 32 und ein damit verbundener Rückbau eines Teilstückes der alten K 32 vom Kreuzungspunkt Tollpost bis zur geplanten Neuanbindung an die bestehende K 32 sowie die Umstufung der Schützenstraße als Gemeindestraße und des Schnappweges als Kreisstraße.
Nunmehr beabsichtigt der Landesbetrieb Straßen NRW - Niederlassung Sauerland Hochstift - die Schützenstraße nicht mehr an die Bundesstraße 516 anzubinden. In der politischen Diskussion wird angeführt, dass dies eine Bedingung im Zuwendungsbescheid des Landes gewesen sei bzw. aus verkehrsrechtlichen - technischen Gründen zwingend sei und bei Nichterfüllung die Rückzahlung der Zuwendung drohe.
Da es zu den v. g. Sachverhalten unterschiedliche Aussagen gibt, wären wir Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns nachfolgende Fragen beantworten würden:
1. Gibt es im Zuwendungsbescheid zur Förderung der Westumgehung Auflagen oder Bedingungen - über die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen hinaus - die eine Rückforderungen bedingen würden?
Ist insbesondere die Abbindung der Schützenstraße an die B 516 konkret benannt?
2. Zu welchem Zeitpunkt hat die in Rede stehende Umstufung der Schützenstraße zur Gemeindestraße und der Schnappweg zur Kreisstraße zu erfolgen?
3. Wenn die Abbindung der Schützenstraße von der B 516 im Zuwendungsbescheid nicht als Bedingung formuliert ist, halten Sie diese Maßnahme aus verkehrsrechtlichen - technischen Gründen für zwingend oder gäbe es Alternativen hierzu? (Hinweis: die gegenwärtig diskutierte Einbahnstraßenregelung halten wir für nicht akzeptabel).
4. Für den Fall, dass die Abbindung der Schützenstraße von der B 516 nicht als Bedingung formuliert worden ist:
Warum fordert der Landesbetrieb Straßen NRW als Teilrechtsnachfolgerin des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe nunmehr die Abbindung?
Kann nachträglich die Geschäftsgrundlage geändert werden?
Denn in Kenntnis einer derartigen Bedingung wäre die Entscheidung zum Bau der Westumgehung möglicherweise eine andere gewesen.
5. Wird der noch zu erstellende Durchstich auf die K 32 ebenfalls mit GVFG-Mitteln gefördert?
Wir möchten uns bereits jetzt für die Beantwortung unseres Schreibens ganz herzlich bedanken und erwarten mit Interesse Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ferdinand Eickhoff
Fraktionsvorsitzender der CDU Ratsfraktion Möhnesee
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An die
CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Möhnesee
Herrn Ferdinand Eickhoff
Förderung der „Westumgehung" (Schnappweg) in Möhnesee-Körbecke
Ihr Schreiben vom 03.08.2007
Sehr geehrter Herr Eickhoff,
ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 03. Aug. 2007, mit dem Sie Fragen zur Förderung der "Westumgehung" (Schnappweg) an mich richten.
Zu Ihren Fragen im Einzelnen:
Frage 1:
Im Zuwendungsbescheid gibt es keine Auflagen oder Bedingungen, die eine Rückforderung bedingen würden. Die Abbindung der Schützenstraße ist nicht konkret benannt.
Frage 2:
Die Durchführung des Umstufungskonzeptes - Schnappweg und Seestraße zw. Schnappweg und Hauptstraße- zur Kreisstraße und damit verbunden die Abstufung der Schützenstraße zur Gemeindestraße, wird erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgen. Dies habe ich dem Kreis Soest mit Schreiben vom 07. Juli 2007 (s. Anlage) mitgeteilt.
Frage 3:
Diese Frage kann nicht isoliert beantwortet werden, da für das Umstufungskonzept die Gesamtplanung für die Erstellung der Westumgehung berücksichtigt werden sollte. Der Durchstich auf die K 32 war immer essentieller Bestandteil dieser Planung. Inhalt der Gesamtdiskussion vor und während der Planung und Bewilligung von Fördergeldern für die Westumgehung war nur eine verkehrsberuhigte Gestaltung der Schützenstraße nach Umstufung zur Gemeindestraße, aber keine Abbindung der Schützenstraße von der B 516, wie jetzt vom Landesbetrieb Straßen NRW gefordert wird. Eine Alternative zur Abbindung wäre z. B. die Beibehaltung der bestehenden Signalanlage im jetzigen Kreuzungsbereich Schützenstraße/B 516. Ich werde mich mit dem Leiter des Landesbetriebs Straßen NRW - Niederlassung Hochsauerland Hochstift - hinsichtlich dieses Punktes in Verbindung setzen.
Frage 4:
Es stellt sich berechtigt die Frage, warum der Landesbetrieb Straßen NRW jetzt die Forderung der Abbindung der Schützenstraße von der B 516 stellt und dies nicht bereits bei der Planung getan hat. Eine verbindliche Festlegung vor dem Bau des Schnappweges hätte sicherlich das Verfahren vereinfacht. Ich sehe aber z. Z. keine zwingende Notwendigkeit der Abbindung der Schützenstraße von der B 516, da Alternativen bestehen.
Frage 5:
Die Verlegung des nördlichen Astes der K 32 ist im Stadtverkehrs-Förderprogramm 2007 enthalten. Eine Bewilligung kann jedoch erst erfolgen, wenn der Kreis die dafür notwendige Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abgeschlossen hat.
Der Landesbetrieb Straßen NRW, der Kreis und die Gemeinde haben für Ende August ein Klärungsgespräch vereinbart, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Der Bürgermeister der Gemeinde Möhnesee hat eine Durchschrift dieses Schreibens erhalten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Diegel
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